3-stufiges Verfahren bei der Ermittlung der Grundsteuer


Das Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer besteht aus 3 Stufen:

  1. Stufe: Ermittlung des Grundsteuerwertes
  2. Stufe: Anwendung der Steuermesszahl und Berechnung des Grundsteuermessbetrags
  3. Stufe: Anwendung des Hebesatzes der Gemeinde und Berechnung der Grundsteuer
    Dementsprechend lautet die Formel zur Berechnung der Grundsteuer:
    Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer
    Stufe 1 und 2 sind Sache des Finanzamts: Dieses erlässt diesbezüglich Feststellungsbescheide.
    Für Stufe 3 sind die Gemeinden zuständig: Sie erlassen den Grundsteuerbescheid.