Das Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer besteht aus 3 Stufen:
- Stufe: Ermittlung des Grundsteuerwertes
- Stufe: Anwendung der Steuermesszahl und Berechnung des Grundsteuermessbetrags
- Stufe: Anwendung des Hebesatzes der Gemeinde und Berechnung der Grundsteuer
Dementsprechend lautet die Formel zur Berechnung der Grundsteuer:
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer
Stufe 1 und 2 sind Sache des Finanzamts: Dieses erlässt diesbezüglich Feststellungsbescheide.
Für Stufe 3 sind die Gemeinden zuständig: Sie erlassen den Grundsteuerbescheid.