Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Zum Begriff „benutzbar“
siehe „unbebaute Grundstücke“. Eine Bebauung liegt auch dann vor, wenn die Gebäude vom Wert bzw. vom
Umfang her von untergeordneter Bedeutung sind.
Diese 8 Grundstücksarten gibt es:
Einfamilienhäuser
Das sind Wohngrundstücke, die 1 Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Das Haus darf zu
anderen als Wohnzwecken mitbenutzt werden, wenn diese Nutzung weniger als 50 % der Wohn- und Nutzfläche
beträgt und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Zweifamilienhäuser
Das sind Wohngrundstücke, die 2 Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Das Haus darf zu
anderen als Wohnzwecken mitbenutzt werden, wenn diese Nutzung weniger als 50 % der Wohn- und Nutzfläche
beträgt und dadurch die Eigenart als Zweifamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Wohneigentum
Gemeint ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem
gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
Mietwohngrundstücke
Hierbei handelt es sich um Grundstücke mit 3 oder mehr Wohnungen. Sie müssen zu mehr als 80 % der
Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen.
Teileigentum
Hierbei handelt es sich um das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes
in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
Geschäftsgrundstücke
Das sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % der W ohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen
oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind.
gemischt genutzte Grundstücke
Das sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen
Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum
oder Geschäftsgrundstücke sind.
sonstige bebaute Grundstücke
Hierunter fallen alle Grundstücke, die zu keiner anderen Grundstücksart gehören.
Die Abgrenzung der Grundstücksarten wird grundsätzlich nach dem Verhältnis der Wohnfläche zur Nutzfläche
vorgenommen.
Eine „Wohnung“ ist definiert als die Zusammenfassung mehrerer Räume, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen
sein müssen, dass die Führung eines selbstständigen Haushalts möglich ist. Diese Räume müssen baulich
abgetrennt sein, einen eigenen Zugang haben und über Küche, Bad und Toilette verfügen. Die Wohnfläche soll
mindestens 20 qm betragen.