Hauptfeststellungen in der Grundsteuer

Bei der Hauptfeststellung werden die Grundsteuerwerte allgemein festgestellt. Der Zeitabstand zwischen 2
Hauptfeststellungen beträgt 7 Jahre.

Der Hauptfeststellung werden die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres zugrunde gelegt – das ist der
Hauptfeststellungszeitpunkt.

Die erste Hauptfeststellung findet zum Stichtag 1.1.2022 statt.

Ändern sich zwischen 2 Hauptfeststellungen die Verhältnisse, kann das Finanzamt Fortschreibungen vornehmen
und den Grundsteuerwert neu feststellen. Es muss damit also nicht bis zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt
warten. In diesen Fällen kommt eine Fortschreibung in Betracht:

  • Der Grundsteuerwert weicht von dem entsprechenden Wert des letzten Feststellungszeitpunkts nach oben
    oder unten um mehr als 15.000 EUR ab (Wertfortschreibung).
  • Die Art des Grundstücks ändert sich. Dies ist z. B. der Fall, wenn aus einem gemischt genutzten Grundstück
    ein Zweifamilienhaus wird (Artfortschreibung).
  • Die Eigentumsverhältnisse ändern sich z. B. durch Verkauf oder Erbschaft (Zurechnungsfortschreibung).

Eine Nachfeststellung kommt in Betracht, wenn zwischen 2 Hauptfeststellungszeitpunkten ein Grundstück neu
entsteht (z. B. durch Aufteilung) oder eine Grundsteuerbefreiung wegfällt und dadurch der Grundsteuerwert
erstmals festgestellt werden muss.