Mittels des landesspezifischen „Flächen-Lage-Modells“ wird in Zukunft in Niedersachsen die zu erhebende Grundsteuer durch Multiplikation der Quadratmeterfläche mit einer Äquivalenzzahl sowie einer Steuermesszahl unter Berücksichtigung eines Lage-Faktors erhoben. Der dadurch ermittelte Grundsteuermessbetrag wird sodann mit einem örtlichen Hebesatz zur Ermittlung der finalen Grundsteuerbelastung multipliziert. Es ergeben sich praktische Deklarationserleichterungen für den Steuerpflichtigen sowie eine turnusmäßig verminderte Verwaltungskostenersparnis zur Wertfeststellung durch die einmalige Hauptfeststellung. Überdies werden grundlegend streitanfällige Determinanten bei dem gewählten Ansatz des Niedersächischen „Flächen-Lage-Modells“ vermieden.
Startseite » Das Flächen-Lage-Modell