Grundsätzlich können Sie immer Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen.
Aber Achtung: Der Einspruch befreit Sie nicht davon, eventuelle Forderungen des Finanzamtes (Nachforderung) zu begleichen. Einen Zahlungsaufschub erreichen Sie nur, wenn Sie zusätzlich beantragen, die Vollziehung auszusetzen.