Das Klageverfahren wird durch die Erhebung der Klage eingeleitet.Regelmäßig wird gegen die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes geklagt.
Die Klage muss spätestens einen Monat nach der Einspruchsentscheidung beim Finanzamt oder direkt beim Finanzgericht eingehen. Die Einspruchsentscheidung gilt am dritten Tag nach dem Absendedatum beim Finanzamt – Datum steht auf dem Schreiben – als bekannt gegeben. Ab diesem Tag läuft die einmonatige Frist.